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§ 11 ZTRV — Nacherfassungen

Testamentsregister-Verordnung

Stand: 01.08.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Wird festgestellt, dass eine verwahrte erbfolgerelevante Urkunde nicht im Zentralen Testamentsregister registriert ist, obwohl dies nach dem Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz vorgesehen war, ist die entsprechende Meldung von der Verwahrstelle nachzuholen.