Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Zentrale Studienplatzvergabeverordnung
ZSVAnlage 1 Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 1 ZSV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.