Gesetze / Landesrecht Brandenburg / ZSV · GVBl.II/26, [Nr. 15]
Verordnung für die Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren und für das Dialogorientierte Serviceverfahren (Zentrale Studienplatzvergabeverordnung - ZSV)
21 Normen · Ausgangsfassung vom 27.03.2026 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Aufgaben und zuständige Stellen
- § 4 Registrierung bei der Stiftung und Kommunikation
- § 5 Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren
- § 6 Form und Frist des Zulassungsantrags
- § 7 Beteiligung am Verfahren
- § 8 Quoten
- § 9 Ablauf des Zentralen Vergabeverfahrens
- § 10 Auswahl nach Härtegesichtspunkten
- § 11 Besonderer öffentlicher Bedarf
- § 12 Auswahl und Zulassung von Drittstaatsangehörigen
- § 13 Auswahl für ein Zweitstudium
- § 14 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Vorabquoten
- § 15 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Abiturbestenquote
- § 16 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der zusätzlichen Eignungsquote
- § 17 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote des Auswahlverfahrens der Hochschulen
- § 18 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Hauptquoten
- § 19 Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs
- § 20 Teilstudienplätze
- § 21 Bescheide
- Anlage 1 Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium
- Anlage 2 Ermittlung der Durchschnittsnote
- Anlage 3 Ermittlung der Punktzahl der Hochschulzugangsberechtigung
- Anlage 4 Ermittlung des Prozentrangs
- Anlage 5 Test für Medizinische Studiengänge, Test für Medizinische Studiengänge mit naturwissenschaftlichen Aufgaben
- Anlage 6 Anerkannte Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten
- Anlage 7 Anerkannte Dienste
- Anlage 8 Berechnung der Punktzahl für das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung
Änderungsverlauf
- 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 21 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.