Gesetze / Landesrecht Brandenburg / ZSV · GVBl.II/26, [Nr. 15]

Verordnung für die Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren und für das Dialogorientierte Serviceverfahren (Zentrale Studienplatzvergabeverordnung - ZSV)

21 Normen · Ausgangsfassung vom 27.03.2026 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Anwendungsbereich
  2. § 2 Begriffsbestimmungen
  3. § 3 Aufgaben und zuständige Stellen
  4. § 4 Registrierung bei der Stiftung und Kommunikation
  5. § 5 Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren
  6. § 6 Form und Frist des Zulassungsantrags
  7. § 7 Beteiligung am Verfahren
  8. § 8 Quoten
  9. § 9 Ablauf des Zentralen Vergabeverfahrens
  10. § 10 Auswahl nach Härtegesichtspunkten
  11. § 11 Besonderer öffentlicher Bedarf
  12. § 12 Auswahl und Zulassung von Drittstaatsangehörigen
  13. § 13 Auswahl für ein Zweitstudium
  14. § 14 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Vorabquoten
  15. § 15 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Abiturbestenquote
  16. § 16 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der zusätzlichen Eignungsquote
  17. § 17 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote des Auswahlverfahrens der Hochschulen
  18. § 18 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Hauptquoten
  19. § 19 Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs
  20. § 20 Teilstudienplätze
  21. § 21 Bescheide
  22. Anlage 1 Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium
  23. Anlage 2 Ermittlung der Durchschnittsnote
  24. Anlage 3 Ermittlung der Punktzahl der Hochschulzugangsberechtigung
  25. Anlage 4 Ermittlung des Prozentrangs
  26. Anlage 5 Test für Medizinische Studiengänge, Test für Medizinische Studiengänge mit naturwissenschaftlichen Aufgaben
  27. Anlage 6 Anerkannte Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten
  28. Anlage 7 Anerkannte Dienste
  29. Anlage 8 Berechnung der Punktzahl für das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung

Änderungsverlauf

  1. 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 21 neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.