Gesetze / Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht
ZSDigRentÜGremV§ 1 Zusammensetzung des Steuerungsgremiums
Stand: 23.06.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZSDigRent%C3%9CGremV/1#abs-1 (1) Das Steuerungsgremium nach § 9 Absatz 1 Satz 1 des Rentenübersichtsgesetzes besteht aus sechs Mitgliedern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZSDigRent%C3%9CGremV/1#abs-2 (2) Jeweils ein Mitglied vertritt eine der folgenden Stellen:
1.
die Deutsche Rentenversicherung Bund,
2.
die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V.,
3.
den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e. V.,
4.
die Stiftung Warentest,
5.
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und
6.
das Bundesministerium der Finanzen.