Gesetze / Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht

ZSDigRentÜGremV

§ 1 Zusammensetzung des Steuerungsgremiums

Stand: 23.06.2021

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZSDigRent%C3%9CGremV/1#abs-1 (1) Das Steuerungsgremium nach § 9 Absatz 1 Satz 1 des Rentenübersichtsgesetzes besteht aus sechs Mitgliedern.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZSDigRent%C3%9CGremV/1#abs-2 (2) Jeweils ein Mitglied vertritt eine der folgenden Stellen:

1.
die Deutsche Rentenversicherung Bund,
2.
die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V.,
3.
den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e. V.,
4.
die Stiftung Warentest,
5.
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und
6.
das Bundesministerium der Finanzen.
§ 2