Gesetze / Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto
ZRBG§ 5 Verzinsung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZRBG/5#abs-1 (1) Fälligkeitszeitpunkt im Sinne von § 44 Absatz 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch ist bei Renten mit Zeiten nach diesem Gesetz frühestens der 27. Juni 2002.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZRBG/5#abs-2 (2) In den Fällen des § 3 Absatz 4 und 5 beginnt die Verzinsung frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des ersten vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger; § 44 Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gilt nicht.