Gesetze / Landesrecht Bayern / ZusatzqualifikationsverordnungBau
ZQualVBau§ 13 Kosten, Vergütung
Stand: 25.08.2026
Für die Durchführung der Prüfung wird eine Gebühr nach Maßgabe der Gebührenordnung der Handwerkskammer für Mittelfranken erhoben. § 55 APO gilt entsprechend.