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§ 13 ZQualVBau (Bayern) — Kosten, Vergütung

ZusatzqualifikationsverordnungBau

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Durchführung der Prüfung wird eine Gebühr nach Maßgabe der Gebührenordnung der Handwerkskammer für Mittelfranken erhoben. § 55 APO gilt entsprechend.