Gesetze / Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
ZPOEG§ 8 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- BGH, 18.02.2021 – III ZR 79/20Zulassung der Revision durch ein bayerisches Berufungsgericht: Nachholung der versehentlich unterbliebenen Entscheidung über das zuständige Revisionsgericht; Bindungswirkung des BerichtigungsbeschlussesZitiert von 10
- BGH, 01.10.2001 – II ZR 217/01Zitiert von 4
- BGH, 12.07.2001 – II ZB 8/00
- BGH, 12.03.2001 – II ZB 8/00
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 8 ZPOEG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.