§ 957 Ausschluss der Rechtsbeschwerde
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 05.10.2016 – IV ZB 37/15Aufgebot der Nachlassgläubiger: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspäteter ForderungsanmeldungZitiert von 3
- OLG Karlsruhe, 18.09.2024 – 19 W 43/23
- OLG München, 12.07.2024 – 23 W 710/24e
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
In Verfahren zur grenzüberschreitenden vorläufigen Kontenpfändung nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 findet die Rechtsbeschwerde nicht statt.