Gesetze / Zivilprozessordnung ZPO (XXXX) §§ 488 und 489 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 488 und 489 ZPO ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 488 und 489 ZPO liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm