§ 1110 Zuständigkeit
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 19.05.2022 – IX ZB 58/20Antrag auf Versagung der Vollstreckung eines Auslandsurteils
- BGH, 17.05.2017 – VII ZB 64/15Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem italienischen Titel gegen Sicherheitsleistung: Rechtsmissbräuchlicher Einwand des mangelnden Nachweises der Sicherheitsleistung durch öffentliche UrkundeZitiert von 7
- LG Magdeburg, 15.09.2020 – 10 T 295/20
- OLG Frankfurt am Main, 30.03.2020 – 26 W 9/20Zitiert von 1
- KG, 07.10.2016 – 23 U 30/16
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Für die Ausstellung der Bescheinigung nach den Artikeln 53 und 60 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sind die Gerichte oder Notare zuständig, denen die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels obliegt.