Gesetze / Viertes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes ZGÄndG 4 1964 § 1 Stand: 10.06.2019 Bund Der in der Anlage rot schraffierte Gebietsteil des Freihafens Hamburg - Freihafenteil Waltershof - wird in das Zollgebiet einbezogen.