nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 ZGÄndG 4 1964

Viertes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der in der Anlage rot schraffierte Gebietsteil des Freihafens Hamburg - Freihafenteil Waltershof - wird in das Zollgebiet einbezogen.