Gesetze / Viertes Zolländerungsgesetz 1957
ZGÄndG 4 1957(XXXX) Art 1 bis 4
Für (XXXX) Art 1 bis 4 ZGÄndG 4 1957 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.