Gesetze / Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes
ZGÄndG 14Art 6
Stand: 31.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des seiner Verkündung folgenden Monats in Kraft.