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Art 6 ZGÄndG 14

Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des seiner Verkündung folgenden Monats in Kraft.