Gesetze / ZESV · BGBl I 2002, 2663
Verordnung über die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung und über die zuständige Behörde nach dem Stammzellgesetz
16 Normen · ausgefertigt 18.07.2002 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Zuständige Behörde
- § 2Aufgaben der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung
- § 3Berufung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder
- § 4Mitglieder und stellvertretende Mitglieder
- § 5Vorsitz und Stellvertretung
- § 6Berichterstatter
- § 7Sachverständige und andere Beteiligte
- § 8Geschäftsstelle
- § 9Sitzungen der Kommission
- § 10Durchführung von Sitzungen
- § 11Beschlussfassung
- § 12Sitzungsprotokoll
- § 13Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde
- § 14Tätigkeitsbericht und Unterrichtung der Öffentlichkeit
- § 15Geschäftsordnung
- § 16Inkrafttreten