Gesetze / ZESV · BGBl I 2002, 2663

Verordnung über die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung und über die zuständige Behörde nach dem Stammzellgesetz

16 Normen · ausgefertigt 18.07.2002 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1Zuständige Behörde
  3. § 2Aufgaben der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung
  4. § 3Berufung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder
  5. § 4Mitglieder und stellvertretende Mitglieder
  6. § 5Vorsitz und Stellvertretung
  7. § 6Berichterstatter
  8. § 7Sachverständige und andere Beteiligte
  9. § 8Geschäftsstelle
  10. § 9Sitzungen der Kommission
  11. § 10Durchführung von Sitzungen
  12. § 11Beschlussfassung
  13. § 12Sitzungsprotokoll
  14. § 13Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde
  15. § 14Tätigkeitsbericht und Unterrichtung der Öffentlichkeit
  16. § 15Geschäftsordnung
  17. § 16Inkrafttreten