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ZAPO-J

§ 11 Tätigkeitskataloge

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Einstellungsbehörde erstellt für die praktische Ausbildung einheitliche Tätigkeitskataloge. In diesen sind die wesentlichen Tätigkeiten aufgeführt, mit denen sich die Nachwuchskräfte während ihrer praktischen Ausbildung vertraut machen müssen. Die Nachwuchskräfte vermerken, mit welchen Arbeiten sie sich in den einzelnen Ausbildungsabschnitten beschäftigt haben.

§ 10 § 12