Gesetze / Landesrecht Bayern / Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften
ZAPO-F II§ 28 Ziel und Durchführung des Vorbereitungsdienstes
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZAPO-F%20II/28#abs-1 (1) Durch den Vorbereitungsdienst sollen die Fachlehreranwärter fachlich, methodisch und pädagogisch so weit gefördert werden, dass sie am Ende des Vorbereitungsdienstes zu selbstständiger Lehr- und Erziehungstätigkeit in ihrer Fächerverbindung befähigt sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZAPO-F%20II/28#abs-2 (2) Während des Vorbereitungsdienstes haben sich die Fachlehreranwärter nach Maßgabe der Richtlinien des Staatsministeriums einer praktischen Ausbildung an öffentlichen Schulen zu unterziehen und an den Seminarveranstaltungen teilzunehmen.