Gesetze / Landesrecht Bayern / Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften

ZAPO-F II

§ 28 Ziel und Durchführung des Vorbereitungsdienstes

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZAPO-F%20II/28#abs-1 (1) Durch den Vorbereitungsdienst sollen die Fachlehreranwärter fachlich, methodisch und pädagogisch so weit gefördert werden, dass sie am Ende des Vorbereitungsdienstes zu selbstständiger Lehr- und Erziehungstätigkeit in ihrer Fächerverbindung befähigt sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZAPO-F%20II/28#abs-2 (2) Während des Vorbereitungsdienstes haben sich die Fachlehreranwärter nach Maßgabe der Richtlinien des Staatsministeriums einer praktischen Ausbildung an öffentlichen Schulen zu unterziehen und an den Seminarveranstaltungen teilzunehmen.

§ 27 § 29