Gesetze / Landesrecht Bayern / Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften
ZAPO-F I§ 45 Umfang der Erweiterungsprüfung
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZAPO-F%20I/45#abs-1 (1) Die Erweiterungsprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
1. Fachinhalte des jeweiligen Faches,
2. Fachdidaktik des jeweiligen Faches.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZAPO-F%20I/45#abs-2 (2) Im gewählten Fach werden jeweils theoretische und praktische Fachinhalte geprüft. Die Arbeitszeit beträgt für schriftliche und praktische Prüfungsteile insgesamt 360 Minuten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZAPO-F%20I/45#abs-3 (3) Im gewählten Fach ist eine mündliche Prüfung in der entsprechenden Fachdidaktik abzulegen. Die mündliche Prüfung findet nach Abschluss der schriftlichen und praktischen Prüfungsteile statt. § 37 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4, § 39 Abs. 3 Satz 3 und 6 bis 11 gelten entsprechend. Die Prüfungszeit beträgt 30 Minuten. Dabei sind geringfügige Abweichungen zulässig.