Gesetze / ZAG-Monatsausweisverordnung

ZAGMonAwV

Anlage 4 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2) ESTZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –

Stand: 10.06.2019

Bund

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2464 - 2465)
Stand Ende
Institutsnummer Prüfziffer Name Ort




Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro[1])
Aktiva




Barreserve
0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0110

Forderungen an Kreditinstitute
0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0210

darunter:
0211auf Treuhandkonten0211
aus sonstigen Tätigkeiten
0221täglich fällig0221
0222andere Forderungen0222
Forderungen an Kunden
0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0310

darunter:
0311aus Provisionen0311
0312aus Krediten0312
darunter:
0313aus Kreditkarten-
geschäften

0313

Forderungen an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0410

0420aus sonstigen Tätigkeiten0420
Summe: (0410 + 0420)0400
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Geldmarktpapiere
0511aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0511

Anleihen und Schuld-
verschreibungen
0521aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0521

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0610

Beteiligungen
0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0710

darunter:
0711an Kreditinstituten0711
0712an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0712

0713an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0713

aus sonstigen Tätigkeiten
darunter:
0723an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0723

Anteile an verbundenen Unternehmen
0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0810
darunter:
0811an Kreditinstituten0811
0812an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0812

0813an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0813

aus sonstigen Tätigkeiten
darunter:
0823an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0823

Immaterielle Anlagewerte
0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0910

Sachanlagen
1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1010

Sonstige Vermögensgegenstände
1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1210

Rechnungsabgrenzungsposten
1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1310

Aktive latente Steuern1400
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung

1600





Passiva




Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-
instituten
1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1810

davon:
1811täglich fällig1811
1812mit vereinbarter
Laufzeit oder
Kündigungsfrist

1812

aus sonstigen Tätigkeiten
davon:
1821täglich fällig1821
1822mit vereinbarter
Laufzeit oder
Kündigungsfrist

1822

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1910

davon:
1911Verbindlichkeiten
zur Ausführung von Zahlungsvorgängen

1911

darunter:
1912auf Zahlungskonten1912
darunter:
1913aus der Ausgabe von
E-Geld

1913

Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungsinstituten
2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2010

2020aus sonstigen Tätigkeiten2020
Summe: (2010 + 2020)2000
Sonstige Verbindlichkeiten
2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2110

Rechnungsabgrenzungsposten
2210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2210

Rückstellungen
2310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2310

Passive latente Steuern2400
Nachrangige Verbindlichkeiten
2510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2510


Unwiderrufliche Kreditzusagen
3010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
3010

Eventualverbindlichkeiten
3110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
3110

Kontrollsumme:
(0110 + 0210 + 0221 + 0222 + 0310 +
0400 + 0511 + 0521 + 0610 + 0710 +
0723 + 0810 + 0823 + 0910 + 1010 +
1210 + 1310 + 1400 + 1600 + 1810 +
1821 + 1822 + 1910 + 2000 + 2110 +
2210 + 2310 + 2400 + 2510 + 3010 +
3110)

9010

1 Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.

§ 6