Gesetze / Wrackbeseitigungskostendurchsetzungsgesetz
WrackBKostDG§ 2
Stand: 10.06.2019
Auf den Aufwendungsersatz nach den Artikeln 10, 11 und 12 des Wrackbeseitigungsübereinkommens sind die §§ 683 und 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches anzuwenden.
Gesetze / Wrackbeseitigungskostendurchsetzungsgesetz
WrackBKostDGStand: 10.06.2019
Auf den Aufwendungsersatz nach den Artikeln 10, 11 und 12 des Wrackbeseitigungsübereinkommens sind die §§ 683 und 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches anzuwenden.