Gesetze / WpÜG-Angebotsverordnung

WpÜGAngebV

§ 11 Antragsunterlagen

Stand: 10.06.2019

Bund

Die zur Beurteilung und Bearbeitung des Antrags erforderlichen Unterlagen sind unverzüglich bei der Bundesanstalt einzureichen.

§ 10 § 12