Gesetze / WpÜGAngebV · BGBl I 2001, 4263

Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

14 Normen · ausgefertigt 27.12.2001 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.01.2024 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Amtliche Inhaltsübersicht
  3. Erster Abschnitt · Anwendungsbereich
  4. § 1Anwendungsbereich
  5. Zweiter Abschnitt · Inhalt der Angebotsunterlage
  6. § 2Ergänzende Angaben der Angebotsunterlage
  7. Dritter Abschnitt · Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten
  8. § 3Grundsatz
  9. § 4Berücksichtigung von Vorerwerben
  10. § 5Berücksichtigung inländischer Börsenkurse
  11. § 6Berücksichtigung ausländischer Börsenkurse
  12. § 7Bestimmung des Wertes der Gegenleistung
  13. Vierter Abschnitt · Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
  14. § 8Antragstellung
  15. § 9Befreiungstatbestände
  16. § 10Antragsinhalt
  17. § 11Antragsunterlagen
  18. § 12Prüfung der Vollständigkeit des Antrags
  19. § 12aÜbergangsvorschriften
  20. Fünfter Abschnitt · Schlussvorschrift
  21. § 13Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. 01.01.2024 — 1 Norm geändert · § 8 neueste Änderung
  2. 07.10.2022 — 1 Norm geändert · § 2
  3. 24.07.2019 — 1 Norm geändert · § 2

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.