Gesetze / WpÜGAngebV · BGBl I 2001, 4263
Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
14 Normen · ausgefertigt 27.12.2001 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.01.2024 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 3 — Grundsatz | 1 |
| § 4 — Berücksichtigung von Vorerwerben | 1 |
| § 5 — Berücksichtigung inländischer Börsenkurse | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt · Anwendungsbereich
- § 1Anwendungsbereich
- Zweiter Abschnitt · Inhalt der Angebotsunterlage
- § 2Ergänzende Angaben der Angebotsunterlage
- Dritter Abschnitt · Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten
- § 3Grundsatz
- § 4Berücksichtigung von Vorerwerben
- § 5Berücksichtigung inländischer Börsenkurse
- § 6Berücksichtigung ausländischer Börsenkurse
- § 7Bestimmung des Wertes der Gegenleistung
- Vierter Abschnitt · Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
- § 8Antragstellung
- § 9Befreiungstatbestände
- § 10Antragsinhalt
- § 11Antragsunterlagen
- § 12Prüfung der Vollständigkeit des Antrags
- § 12aÜbergangsvorschriften
- Fünfter Abschnitt · Schlussvorschrift
- § 13Inkrafttreten
Änderungsverlauf
- 01.01.2024 — 1 Norm geändert · § 8 neueste Änderung
- 07.10.2022 — 1 Norm geändert · § 2
- 24.07.2019 — 1 Norm geändert · § 2
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.