Gesetze / Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung
WpIPrüfbV§ 33 Entwicklung der Ertragslage
Stand: 12.12.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WpIPr%C3%BCfbV/33#abs-1 (1) Die Entwicklung der Ertragslage des Wertpapierinstituts ist zu beurteilen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WpIPr%C3%BCfbV/33#abs-2 (2) Auf der Basis der Unterlagen des Wertpapierinstituts ist auch über die Ertragslage der wesentlichen Geschäftssparten zu berichten; dabei sind jeweils die wichtigsten Erfolgsquellen und Erfolgsfaktoren sowie die wesentlichen Planungsannahmen gesondert darzustellen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WpIPr%C3%BCfbV/33#abs-3 (3) Mögliche Auswirkungen von Risiken auf die Entwicklung der Ertragslage sind darzustellen.