Gesetze / Wertpapierhandelsanzeigeverordnung
WpAV§ 6 (weggefallen)
Stand: 14.03.2026
Wird zitiert von 1
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- OLG Braunschweig, 12.01.2016 – 7 U 59/14Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 6 WpAV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.