Gesetze / Wertpapierhandelsanzeigeverordnung
WpAV§ 5 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
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- BGH, 13.12.2011 – XI ZR 51/10Bankenhaftung wegen unterbliebener Ad-hoc-Mitteilungen: Umfang des SchadenersatzanspruchesZitiert von 95
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 5 WpAV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.