Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Wohnraumstärkungsgesetz

WohnStG

§ 29 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WohnStG/29#abs-1 (1) Das Gesetz tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WohnStG/29#abs-2 (2) Gleichzeitig tritt das Wohnungsaufsichtsgesetz vom 10. April 2014 (GV. NRW. S. 269) außer Kraft.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

Zugleich für die Ministerin für Schule und Bildung

Der Minister des Innern

Zugleich für den Minister der Finanzen

sowie für den Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Der Minister der Justiz

Der Minister für Verkehr

Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft

Zugleich für die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

§ 28