Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Wohnraumstärkungsgesetz
WohnStG§ 29 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WohnStG/29#abs-1 (1) Das Gesetz tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WohnStG/29#abs-2 (2) Gleichzeitig tritt das Wohnungsaufsichtsgesetz vom 10. April 2014 (GV. NRW. S. 269) außer Kraft.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Zugleich für die Ministerin für Schule und Bildung
Der Minister des Innern
Zugleich für den Minister der Finanzen
sowie für den Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales
Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Der Minister der Justiz
Der Minister für Verkehr
Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft
Zugleich für die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz