Gesetze / Wohnungsbau-Prämiengesetz
WoPG 1996§ 1 Prämienberechtigte
Stand: 17.12.2019
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen im Sinne des § 1 Absatz 1, 2 oder 3 des Einkommensteuergesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben oder Vollwaisen sind, können für Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus eine Prämie erhalten. Voraussetzung ist, daß
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 WoPG 1996 →
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