Gesetze / Wohnungslosenberichterstattungsgesetz
WoBerichtsG§ 2 Periodizität und Berichtszeitpunkt
Stand: 05.04.2020
Die Erhebung wird jährlich als Bestandserhebung zum Stichtag 31. Januar, erstmals für das Jahr 2022, durchgeführt.
Gesetze / Wohnungslosenberichterstattungsgesetz
WoBerichtsGStand: 05.04.2020
Die Erhebung wird jährlich als Bestandserhebung zum Stichtag 31. Januar, erstmals für das Jahr 2022, durchgeführt.