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§ 2 WoBerichtsG — Periodizität und Berichtszeitpunkt

Wohnungslosenberichterstattungsgesetz

Stand: 05.04.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Erhebung wird jährlich als Bestandserhebung zum Stichtag 31. Januar, erstmals für das Jahr 2022, durchgeführt.