Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser
WkKV§ 6 Finanzplanung
Stand: 25.08.2026
Der fünfjährige Krankenhaus-Finanzplan besteht aus:
1. einer nach Jahren gegliederten Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Krankenhaus-Vermögensplans entsprechend der für diesen vorgeschriebenen Ordnung und
2. einer Übersicht über die Entwicklung der Jahresüberschüsse oder der Jahresfehlbeträge.