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§ 6 WkKV (Bayern) — Finanzplanung

Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der fünfjährige Krankenhaus-Finanzplan besteht aus:

1. einer nach Jahren gegliederten Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Krankenhaus-Vermögensplans entsprechend der für diesen vorgeschriebenen Ordnung und

2. einer Übersicht über die Entwicklung der Jahresüberschüsse oder der Jahresfehlbeträge.