Gesetze / Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin WinzAusbStEignV § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Stand: 10.06.2019 Bund Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.