Gesetze / Erste Windenergie-auf-See-Verordnung
1. WindSeeV§ 33 Einspeisung am Netzanschlusspunkt
Stand: 22.12.2020
Am Netzanschlusspunkt darf keine höhere als die bezuschlagte Gebotsmenge eingespeist werden.
Gesetze / Erste Windenergie-auf-See-Verordnung
1. WindSeeVStand: 22.12.2020
Am Netzanschlusspunkt darf keine höhere als die bezuschlagte Gebotsmenge eingespeist werden.