§ 33 1. WindSeeV — Einspeisung am Netzanschlusspunkt
Erste Windenergie-auf-See-Verordnung
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 22.12.2020 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.
Am Netzanschlusspunkt darf keine höhere als die bezuschlagte Gebotsmenge eingespeist werden.