Gesetze / Wirtschaftsprüferordnung
WPO§ 80 Entschädigung der ehrenamtlichen Richter
Stand: 01.08.2021
Die ehrenamtlichen Richter erhalten eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
Gesetze / Wirtschaftsprüferordnung
WPOStand: 01.08.2021
Die ehrenamtlichen Richter erhalten eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.