Gesetze / Wirtschaftsprüferordnung

WPO

§ 71a Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung

Stand: 01.08.2021

Bund2 Fassungen1 Entscheidung

Wird der Einspruch gegen eine berufsaufsichtliche Maßnahme zurückgewiesen, so können Berufsangehörige innerhalb eines Monats nach der Zustellung schriftlich die berufsgerichtliche Entscheidung beantragen.

§ 71 § 72