Gesetze / Wirtschaftsprüferordnung
WPO§ 6 Verbindliche Auskunft
Stand: 01.08.2021
Auf Antrag erteilt die Prüfungsstelle eine verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung, für die Befreiung von Zulassungsvoraussetzungen und für die Anrechung von Prüfungsleistungen.