Gesetze / Wirtschaftsprüferordnung
WPO§ 141 Inkrafttreten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WiPrO/141?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am ersten Kalendertag des vierten auf seine Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WiPrO/141?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die §§ 14, 48, 54, 131 Abs. 4 treten am Tage der Verkündung in Kraft.
Änderungsverlauf
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07.07.2021 Ausfertigung
§ 141 geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I 2363)
BGBl. 2021 I S. 2363
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.