Gesetze / Wirtschaftsprüferordnung
WPO§ 104 Beschwerde
Stand: 01.08.2021
Für die Verhandlung und Entscheidung über Beschwerden ist der Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Oberlandesgericht zuständig.
Gesetze / Wirtschaftsprüferordnung
WPOStand: 01.08.2021
Für die Verhandlung und Entscheidung über Beschwerden ist der Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Oberlandesgericht zuständig.