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WiPG-DVO

§ 7 Inkrafttreten und Berichtspflicht

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WiPG-DVO/7#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WiPG-DVO/7#abs-2 (2) Das für Wirtschaft zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 1. Juli 2025 über die Erfahrungen mit dieser Verordnung und die Notwendigkeit ihres Fortbestehens.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

§ 6