Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / WiPG-Durchführungsverordnung
WiPG-DVO§ 7 Inkrafttreten und Berichtspflicht
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WiPG-DVO/7#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WiPG-DVO/7#abs-2 (2) Das für Wirtschaft zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 1. Juli 2025 über die Erfahrungen mit dieser Verordnung und die Notwendigkeit ihres Fortbestehens.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie