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§ 7 WiPG-DVO (Nordrhein-Westfalen) — Inkrafttreten und Berichtspflicht

WiPG-Durchführungsverordnung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Das für Wirtschaft zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 1. Juli 2025 über die Erfahrungen mit dieser Verordnung und die Notwendigkeit ihres Fortbestehens.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie