Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Widerspruchsgebührenordnung
WiGebO§ 4
Stand: 01.08.2026
Die Gebührenschuld nach § 2 entsteht nur, wenn der Widerspruch
nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung erhoben worden ist.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Widerspruchsgebührenordnung
WiGebOStand: 01.08.2026
Die Gebührenschuld nach § 2 entsteht nur, wenn der Widerspruch
nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung erhoben worden ist.