Widerspruchsgebührenordnung
Landesrecht Brandenburg
Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Gebührenschuld nach § 2 entsteht nur, wenn der Widerspruch
nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung erhoben worden ist.