Gesetze / Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im Abrechnungsverfahren
WettschVerstV§ 11
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WettschVerstV/11#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WettschVerstV/11#abs-2 (2) Soweit im vorstehenden nichts anderes bestimmt ist, gelten die Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetze.