Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer und zur Werkstoffprüferin
WerkstoffPrAusbV§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Stand: 10.06.2019
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 2 WerkstoffPrAusbV →
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