Gesetze / Gesetz zu Artikel 45b des Grundgesetzes
WBeauftrG§ 7 Eingaberecht des Soldaten
Stand: 10.06.2019
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- BVerwG, 04.12.2024 – 2 WDB 7/24Durchsuchung und Beschlagnahme; Smartwatch und Smartphone; externer Datenspeicher (Cloud)Zitiert von 1
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Jeder Soldat hat das Recht, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstwegs unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden. Wegen der Tatsache der Anrufung des Wehrbeauftragten darf er nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden.