Gesetze / Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken
WasKwVEingangsformel
Stand: 10.06.2019
Auf Grund des § 12 der Reichsabgabenordnung wird im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern und dem Generalinspektor für Wasser und Energie verordnet: