Gesetze / Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken
WasKwV§ 1 Steuerbegünstigte Unternehmen
Stand: 10.06.2019
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Unternehmen, die elektrische Arbeit durch Wasserkräfte erzeugen, werden nach Maßgabe dieser Verordnung steuerlich begünstigt.