Gesetze / Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken
WasKwV§ 1 Steuerbegünstigte Unternehmen
Stand: 10.06.2019
Unternehmen, die elektrische Arbeit durch Wasserkräfte erzeugen, werden nach Maßgabe dieser Verordnung steuerlich begünstigt.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 WasKwV →
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